Was ist Schulsozialarbeit?




Unter Schulsozialarbeit wird ein Angebot der Jugendhilfe verstanden, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten, um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte und LehrerInnenbei der  Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu beraten und zu unterstützen sowie zu einer schülerfreundlichen Umwelt beizutragen. [...] (Speck, 2007, S 28).

 

Schulsozialarbeit ist in den meisten Fällen nicht originärer Teil der Organisation Schule, sondern fachlich anerkannter Kooperationspartner der Jugendhilfe. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für eine vertrauliche Arbeit der Schulsozialarbeit vor allem gegenüber Klienten in der Einzelarbeit oder bei Mediationsgesprächen gegeben. Die Unabhängigkeit von den Hierarchiestrukturen der Schule wird dadurch ebenfalls gewährleistet. Die Weisungsbefugnis für die Schulsoziarbeit liegt nicht bei der Schulleitung, sondern beim jeweiligen Anstellungsträger. In der Praxis ist dies laut meiner Erfahrung leider nicht immer gegeben. So wird zum Beispiel bei einem Förderverein oft der Rektor als Vorsitzender auch von den Mitgliedern, da diese sich nicht für fachlich kompetent halten, zugleich mit der Weisungsbefugnis und der Dienst- und Fachaufsicht betraut. Die Gefahr darin könnte in einer Instrumentalisierung der Schulsozialarbeit bestehen.

  

Wichtig hierbei ist die Frage nach dem Auftrag der Schulsozialarbeit und damit die Frage an welcher Stelle in der Institution Schule Schulsozialarbeit verortet ist. Dies ergibt sich zum einen anhand klar definierter Standards, die in der Praxis natürlich nicht immer stringente Anwendung finden, zum andern aufgrund konzeptioneller Auswahl  und Schwerpunktsetzung. Beide sind in regelmäßigen Abständen zu evaluieren und fortzuschreiben. Die spezifischen Problemlagen in einer Schule und ihrem Umfeld, mögliche Kooperationspartner, sachliche und personelle Ressourcen und die Erfahrungen der sozialpädagogischen Fachkräfte sind dabei zu berücksichtigen.


 

Rechtliche Grundlage für die Schulsozialarbeit bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII oder KJHG). Die wesentlichen Aufgaben der Schulsozialarbeit sind in den Paragraphen 1, 13 und 11 verankert. Dabei bildet der § 13 des SGB VIII die wichtigste Grundlage für die Schulsozialarbeit.